Briefkastengesetze & Normen in Schweiz: Was Hausbesitzer wissen sollten
Briefkastenvorschriften & Normen in der Schweiz – was Hauseigentümer wissen sollten | Bravios

Briefkastenvorschriften & Normen in der Schweiz: Was Hauseigentümer wissen sollten

· von Bravios Redaktion Schweiz

In der Schweiz ist ein Briefkasten nicht nur eine praktische Einrichtung, sondern für die Zustellung der Post gesetzlich erforderlich. Hauseigentümer und Mieter müssen bestimmte Vorgaben der Post und der Gemeinden beachten. Dieser Ratgeber erklärt, welche Regeln für Briefkästen in der Schweiz gelten und worauf Sie bei Montage und Beschriftung achten sollten.

Gibt es eine Briefkastenpflicht?

Ja – gemäss Postgesetz (PG) und Postverordnung (VPG) müssen Hausbriefkästen vorhanden und zugänglich sein, damit die Zustellung durch die Schweizerische Post möglich ist. Die Verantwortung liegt bei den Eigentümern oder Verwaltern der Liegenschaft.

Wichtige Vorgaben der Schweizer Post

Die Post CH AG hat klare Empfehlungen, die sich in der Praxis weitgehend durchgesetzt haben:

  • Höhe: Einwurfhöhe zwischen 70 cm und 120 cm über Boden.
  • Zugänglichkeit: Der Briefkasten muss vom Zustellpersonal leicht erreichbar sein – in der Regel an der Grundstücksgrenze oder am Hauseingang.
  • Namensschild: Jeder Briefkasten muss deutlich mit dem vollständigen Namen der empfangsberechtigten Person(en) beschriftet sein.
  • Grösse: Es sollen mindestens C5-Sendungen (162 × 229 mm) ohne Knicken eingeworfen werden können; grössere Anlagen orientieren sich an der europäischen Norm EN 13724.
  • Schutz: Der Briefkasten soll wetterfest und abschliessbar sein, um die Post vor unbefugtem Zugriff und Feuchtigkeit zu schützen.

Mehrfamilienhäuser & Siedlungen

  • Mehrfamilienhäuser: Für jede Wohnung ist ein separater, eindeutig beschrifteter Briefkasten vorgeschrieben.
  • Wohnüberbauungen: Es sind oft zentrale Briefkastenanlagen an der Zufahrt oder am Eingang vorgesehen.
  • Gewerbliche Gebäude: Grössere Modelle oder Sammelanlagen sind empfehlenswert, um das tägliche Postaufkommen aufzunehmen.

Folgen bei fehlendem oder falschem Briefkasten

Ist der Briefkasten nicht vorhanden oder nicht zugänglich, kann die Post die Zustellung verweigern. In solchen Fällen gilt die Sendung als ordnungsgemäss zugestellt, sobald sie bei der Post zur Abholung bereitliegt. Eigentümer können zudem von Mietern oder Verwaltungen auf Nachbesserung verpflichtet werden.

Fazit

Ein korrekt installierter und beschrifteter Briefkasten ist in der Schweiz Pflicht. Mit einem wetterfesten und normgerechten Modell von Bravios erfüllen Sie alle Anforderungen – und sorgen gleichzeitig für ein modernes Erscheinungsbild Ihres Hauses.

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