Briefkasten-Pflichten in Schweiz: Rechtliches & Postzustellung im Überblick

Rechtliches & Postzustellung: Was Sie in der Schweiz über Briefkästen wissen sollten

Veröffentlicht am 26. September 2025

In der Schweiz ist der Briefkasten ein fester Bestandteil jeder Liegenschaft – und für die Zustellung der Post gesetzlich relevant. Doch was genau schreibt das Postgesetz (PG) und die Postverordnung (VPG) vor? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte zu Pflichten, Positionierung und Beschriftung zusammen.

1. Besteht eine Pflicht, einen Briefkasten anzubringen?

Ja. Gemäss Art. 11 Postgesetz (PG) und Art. 36 Postverordnung (VPG) müssen Hausbriefkästen vorhanden und zugänglich sein, damit die Zustellung ordnungsgemäss erfolgen kann. Die Verantwortung liegt beim Eigentümer oder Verwalter der Liegenschaft.

2. Muss der Briefkasten beschriftet sein?

Ja – laut den Richtlinien der Schweizerischen Post muss jeder Briefkasten mit dem vollständigen Namen der empfangsberechtigten Person(en) versehen sein. Ohne Namensschild darf die Zustellung verweigert werden. Bei Mehrfamilienhäusern ist ein individuell beschrifteter Briefkasten pro Wohneinheit vorgeschrieben.

3. Welche Höhe und Position sind empfohlen?

Die Post empfiehlt eine Einwurfhöhe zwischen 70 cm und 120 cm über Boden. Der Briefkasten sollte so montiert werden, dass er vom Zustellpersonal leicht und sicher erreichbar ist – in der Regel an der Grundstücksgrenze oder beim Hauseingang. In Siedlungen oder Überbauungen sind häufig zentrale Briefkastenanlagen vorgesehen.

4. Wer haftet bei nicht zugestellter Post?

Ist der Briefkasten nicht vorhanden, defekt oder nicht beschriftet, kann die Post die Zustellung verweigern. In diesem Fall gilt die Sendung als zugestellt, sobald sie bei der Post zur Abholung bereitliegt. Die Verantwortung für eine korrekte Zustellmöglichkeit liegt beim Empfänger bzw. Eigentümer.

5. Übersicht: Pflichten rund um den Briefkasten

Pflicht Beschreibung
Vorhandensein Briefkasten gemäss Postgesetz zwingend notwendig, damit Zustellung möglich ist.
Beschriftung Vollständiger Name auf jedem Briefkasten (bei Mehrfamilienhäusern pro Wohnung).
Zugänglichkeit Briefkasten muss vom Zusteller leicht erreichbar sein (z. B. an der Grundstücksgrenze oder am Hauseingang).
Höhe & Position Empfohlene Einwurfhöhe 70–120 cm über Boden; geschützt vor Regen und Schnee.
Funktionalität Muss intakt, witterungsgeschützt und abschliessbar sein, um Diebstahl oder Schäden zu verhindern.

6. Fazit

Ein korrekt installierter und beschrifteter Briefkasten ist in der Schweiz nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich notwendig. Er sorgt für eine zuverlässige Zustellung und schützt Ihre Post vor Witterung und Zugriff durch Dritte. Mit einem hochwertigen, wetterfesten Modell von Bravios erfüllen Sie alle Anforderungen – und sorgen zugleich für ein stilvolles Erscheinungsbild Ihrer Liegenschaft.

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