Unadressierte Werbung und Postwerbung: Was bedeutet das in der Schweiz?
Unadressierte Werbung & Postwerbung: Unterschiede und was Sie in der Schweiz tun können

Stand: Dezember 2025 · Gültig für die Schweiz

Unadressierte Werbung und Postwerbung: Was bedeutet das in der Schweiz?

Prospekte, Flyer oder Gratiszeitungen im Briefkasten gehören in der Schweiz zum Alltag. Dabei wird zwischen unadressierter Werbung (umgangssprachlich oft „Hauswurfsendungen“) und Postwerbung unterschieden. Die Unterschiede sind wichtig, wenn Sie solche Sendungen einschränken oder vermeiden möchten.

Was ist unadressierte Werbung?

Als unadressierte Werbung gelten Werbesendungen ohne persönlichen Namen, zum Beispiel „An alle Haushalte“. Sie werden häufig von privaten Verteilorganisationen oder lokalen Austrägern verteilt. Typische Beispiele sind Prospektbündel, lokale Aktionen oder kostenlose Anzeigenblätter.

Was ist Postwerbung?

Postwerbung wird über einen Postdienstleister zugestellt, etwa über die Schweizerische Post oder andere zugelassene Anbieter. Sie kann ebenfalls unadressiert oder teiladressiert sein (z. B. „An die Bewohnerinnen und Bewohner von …“).

Unterschiede auf einen Blick

Kriterium Unadressierte Werbung Postwerbung
Verteilung Private Austräger / Verteilfirmen Postdienstleister (z. B. Schweizerische Post)
Adressierung Ohne Namen Ohne oder mit allgemeiner Anrede
Typische Inhalte Flyer, Prospekte, Gratiszeitungen Werbesendungen über das Postnetz
Widerspruch Hinweis am Briefkasten + Kontakt Verteiler Hinweis am Briefkasten + ggf. Kontakt Post/Versender

Wie kann ich Werbung im Briefkasten reduzieren?

1) Briefkasten deutlich kennzeichnen

  • Keine Werbung
  • Bitte keine unadressierte Werbung
  • Optional: „Keine Gratiszeitungen

In der Schweiz wird ein klarer Hinweis in der Regel respektiert, insbesondere bei unadressierter Werbung.

2) Wenn trotzdem Werbung eingeworfen wird

  • Beleg sichern (Foto, Datum notieren)
  • Verteilfirma oder Herausgeber kontaktieren
  • Um Einstellung der Zustellung bitten

Wie ist die Lage bei adressierter Werbung?

Trägt die Sendung Ihren Namen, handelt es sich um adressierte Werbung. Diese fällt unter das Datenschutzrecht. Sie können beim Absender die Sperrung oder Löschung Ihrer Daten verlangen. Ein Aufkleber am Briefkasten reicht hierfür meist nicht aus.

FAQ

Gilt „Keine Werbung“ auch für Gratiszeitungen?

Nicht immer eindeutig. Wer auch kostenlose Zeitungen vermeiden möchte, sollte dies ausdrücklich auf dem Briefkasten vermerken.

Darf politische Werbung verteilt werden?

Politische Flugblätter werden häufig ebenfalls unadressiert verteilt. Ein klarer Hinweis am Briefkasten ist das wirksamste Mittel, auch wenn er nicht in jedem Fall beachtet wird.

Fazit

In der Schweiz unterscheidet man vor allem nach dem Verteilweg: unadressierte Werbung über private Austräger und Postwerbung über Postdienstleister. Ein gut sichtbarer Hinweis am Briefkasten und – falls nötig – der direkte Kontakt zum Verteiler helfen am besten, unerwünschte Werbung zu reduzieren.

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